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Paragraf 86a StGB

Verbot des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Auch genannt: 86a, Kennzeichenverbot

Der Paragraf stellt das öffentliche Verwenden von Kennzeichen verbotener und verfassungswidriger Organisationen unter Strafe, darunter Hakenkreuz, SS-Runen und Hitlergruß. Ausnahmen gelten für Aufklärung, Wissenschaft, Kunst und Berichterstattung, die sogenannte Sozialadäquanzklausel. Weil eindeutige Symbole verboten sind, weicht die Szene auf Ersatzcodes aus.

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